Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

Ob das Einbringen in eine Gesellschaft und damit die Besteuerung der Gesell- schaft statt des Anteilseigners sich lohnt, kann nicht generell, sondern nur im Einzelfall anhand von konkreten Berechnungen beantwortet werden. Die Antwort hängt unter anderem von der Größe der Liegenschaft, vom Gesamt- einkommen und -vermögen des Grundeigentümers und von der Dauer einer solchen Lösung ab. Geschäftsbetriebe Ist eine natürliche Person an einem spanischen Geschäftsbetrieb beteiligt, erhebt die Schweiz sowohl nach innerstaatlichem Recht (Art. 6 Abs. 1 DBG) als auch nach dem DBA-E (Art. 23 Abs. 2 Bst. a) auf solchen Geschäftsbetrieben weder Einkommen-, Vermögen- noch Veräußerungsgewinnsteuer. Zu beachten ist auch hier der Progressionsvorbehalt. Zwischen der Schweiz und Spanien wurde kein Erbschaftsteuerabkommen abgeschlossen. Nach den kantonalen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzen wird die spanische Betriebsstätte von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgenommen. Kapitalgesellschaften Das Halten von Beteiligungen an einer spanischen Kapitalgesellschaft hat Steuerfolgen bei der Vermögensteuer, aber auch bei der Einkommensteuer, insbesondere wenn Dividenden ausgeschüttet werden. Beim Vermögenswert wird unterschieden, ob es sich um kotierte oder nicht kotierte Wertpapiere handelt. Bei den kotierten, d.h. den an der Börse gehandelten Wertpapieren, ist für die Vermögensteuer grundsätzlich der Kurswert am Ende der jeweiligen Steuerperiode maßgebend. Die Aktien von kleineren und mittleren Unterneh- men werden zum Teil außerbörslich gehandelt. Bei solchen Aktien bemisst sich der Vermögensteuerwert nach den Kursen, welche in der jährlich publizierten Kursliste der ESTV genannt sind. Findet kein regelmäßiger außerbörslicher Handel statt, wird der Vermögensteuerwert nach bestimmten Kriterien, die in der Wegleitung der ESTV zur „Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert Seite 109 Rechtlicher Rahmen

Seitenübersicht