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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

Sofern es sich nicht um Schweizer Bürger handelt, kommen die Regeln über private Vorsorgeleistungen zur Anwendung. Private Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen in der Schweiz ebenfalls einer Quellensteuer. Art. 18 DBA-E schränkt dieses Besteuerungsrecht ein, indem solche Vergütungen nur in Spanien zur Besteuerung herangezogen werden können. Ruhegehäl- ter können brutto, d.h. ohne Abzug einer Quellensteuer, ausgezahlt werden, wenn die auszahlende Vorsorgeeinrichtung im Besitzes einer Lebens- bzw. Wohnsitzbestätigung ist. Diese Wohnsitzbestätigung muss nicht von den Steu- erbehörden ausgestellt sein. Bei Kapitalleistungen (d.h. einmaligen Leistungen) wird die Quellensteuer in jedem Falle einbehalten. Dem Steuerpflichtigen wird die gesamte in Abzug gebrachte Quellensteuer zurückerstattet, wenn er innert drei Jahren nach Fälligkeit die Rückerstattung beantragt. Dazu muss er belegen, dass die Kapitalleistung der zuständigen spanischen Steuerbehörde bekannt ist. Seite 119 Rechtlicher Rahmen

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