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Mallorca - nur emotionale Rendite - 11.2 Die Wiedereinführung der Vermögensteuer

Mallorca - nur emotionale Rendite

Erklärung ist mit EU-Recht unvereinbar, die Strafen sind unproportional und vollkommen überhöht. Eine Beurteilung der Erfolgsaussichten fällt schwer. Klar ist, dass alle europäi- schen Regierungen zu einer höheren Steuertransparenz tendieren und dabei auch vor ehemals Heiligen Kühen wie dem Bankgeheimnis nicht zurückschre- cken. Diese Tendenz wird von den Autoren als nachhaltig eingeschätzt. In der Zukunft ist auch in anderen Ländern mit Maßnahmen zu rechnen, die die Steuerpflichtigen mit verstärktem Nachdruck zu einer ähnlich vollständigen Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse zwingen werden. Das bedeutet, dass das Modelo 720 nur ein Vorbote dessen ist, was dem Bürger in praktisch allen EU-Staaten mittelfristig blühen wird. 11.2 Die Wiedereinführung der Vermögensteuer Der Trick mit der Gutschrift Das Gesetz 19/1991 ist die gültige Rechtssprechung, die die Besteuerung spa- nischen Vermögens regelt. Jedoch wurde im Steuerjahr 2008 eine Gutschrift von 100% auf diese Steuer eingeführt, was in der Praxis eine Außerkraftsetzung der besagten Steuer bedeutete. Der Gesetzgeber hielt sich jedoch mit der Ein- führung der besagten Gutschrift die Tür offen, die Steuer mittels Dekret und ohne Notwendigkeit einer Gesetzesreform zu reaktivieren. Das geschah auch: Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2011 wurde der „impuesto sobre el patrimonio“ mit temporärem Charakter für die Steuerjahre 2011 und 2012 (zu deklarieren im Juni 2012 bzw. Juni 2013) wieder eingeführt. Die Balearen verzichteten zunächst auf die Einhebung der Steuer und verfügten eine 100-prozentige Gutschrift. Damals haben einige Regionen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, aufgrund der ihnen übertragenen Kompetenzen auf diese Einnahmen zu verzichten. Dazu gehörten auch die Balearen. Diese haben Seite 136 read different

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