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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

Territorium zuzurechnen sind oder auf demselben ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen, sowie die Schulden aufgrund von Kapital, das in die besagten Güter investiert ist.” Die Steuer erfasst das Nettovermögen, d.h. Belastungen, die mit dem in Spa- nien gehaltenen Vermögen in Verbindung stehen, sind abzugsfähig. Es bestehen verbindliche Rechtsauskünfte der Ministerialabteilung Steuern hinsichtlich dieses Aspektes, wie zum Beispiel die Auskunft V2480/2007, die festlegt, dass wenn für den Kauf einer Immobilie in Spanien bei einer deut- schen Körperschaft ein Hypothekardarlehen angesucht wurde, dieses Darlehen vom Wert des immobilen Gutes abzugsfähig ist. Befreiungen von der Vermögensteuer Der Artikel 4. Abs. 8. Nr. 2 des Gesetzes 19/1991 listet die Bedingungen auf, die erfüllt sein müssen, damit die Beteiligung an einer Körperschaft von der Vermögensteuer befreit ist: “Von dieser Steuer befreut sind: (...) die volle Inhaberschaft, das nackte Eigen- tum und das Nießbrauchrecht auf Lebenszeit von/an Beteiligungen an Kör- perschaften, unabhängig davon, ob sie auf organisierten Märkten gehandelt werden, unter den folgenden Voraussetzungen: ► ► dass die Körperschaft, ob Gesellschaft oder nicht, als Haupttätigkeit nicht die Verwaltung eines mobilen oder immobilien Vermögens betreibt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Körperschaft ein mobiles oder immobiles Vermögen verwaltet und daher keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn während mehr als 90 Tage des Gesellschaftsjahres irgendeine der folgenden Bedingungen erfüllt sind: ► ► dass mehr als die Hälfte des Anlagevermögens aus Wertpapieren besteht oder Seite 138 read different

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