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Mallorca - nur emotionale Rendite - 13.5 Das DBA Schweiz-Spanien im Wortlaut

Mallorca - nur emotionale Rendite

13.5 Das DBA Schweiz-Spanien im Wortlaut Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Abgeschlossen am 26. April 1966 Von der Bundesversammlung genehmigt am 7. Dezember 1962 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 2. Februar 1967 In Kraft getreten am 2. Februar 1967 (Stand am 24. August 2013; in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27.7.2011) Der Schweizerische Bundesrat und der spanische Staatschef, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschliessen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: (Es folgen die Namen der Bevollmächtigten) die, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehö- riger Form befunden, folgendes vereinbart haben: Abschnitt I Geltungsbereich des Abkommens Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern 1. Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steu- ern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, seiner politischen Unterabteilungen oder seiner lokalen Kör- perschaften erhoben werden. Seite 179 Anhang

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