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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

Abschnitt II Definitionen Art. 3 Allgemeine Definitionen 1. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert: a. bedeutet der Ausdruck «Spanien» das Königreich Spanien und umfasst, wenn im geografischen Sinne verwendet, das Hoheitsgebiet des Königreichs Spa- nien, einschliesslich der Binnengewässer, des Luftraums, der Hoheitsgewässer sowie der Gebiete ausserhalb der Hoheitsgewässer, in denen das Königreich Spanien nach seinem innerstaatlichen Recht und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Hoheitsrechte oder seine Gerichtshoheit hinsichtlich des Mee- resgrundes, des Meeresuntergrundes und des darüber befindlichen Wassers sowie ihrer Bodenschätze ausüben darf; b. bedeutet der Ausdruck «Schweiz» die Schweizerische Eidgenossenschaft; c. bedeuten die Ausdrücke «ein Vertragsstaat» und «der andere Vertragsstaat», je nach dem Zusammenhang, Spanien oder die Schweiz; d. umfasst der Ausdruck «Person» natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen; e. bedeutet der Ausdruck «Gesellschaft» juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden; f. bedeuten die Ausdrücke «Unternehmen eines Vertragsstaates» und «Unter- nehmen des anderen Vertragsstaates», je nachdem ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person (einschliesslich dieses Staates selbst, seiner politischen Unterabteilungen und seiner lokalen Körperschaften) betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer in dem anderen Vertrags- staat ansässigen Person (einschliesslich dieses Staates selbst, seiner politischen Unterabteilungen und seiner lokalen Körperschaften) betrieben wird; g. bedeutet der Ausdruck «zuständige Behörde»: Seite 181 Anhang

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