Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

- die die Dividenden empfangende Gesellschaft übt selber eine tatsächliche Geschäftstätigkeit aus, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft steht, die die Dividenden bezahlt, oder - der Hauptzweck der die Dividenden empfangenden Gesellschaft besteht darin, die Gesellschaft, die die Dividenden bezahlt, zu führen und zu verwalten, und sie verfügt hierfür über die erforderlichen Sach- und personellen Mittel, oder - die die Dividenden empfangende Gesellschaft weist nach, dass sie aus berech- tigten wirtschaftlichen Gründen und nicht bloss zu dem Zweck errichtet wor- den ist, um die Abkommensvorteile nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b in Anspruch zu nehmen. Hinsichtlich der in diesem Artikel enthaltenen Einschränkungen von Abkom- mensvorteilen gewährt Spanien einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft in jedem Fall die gleiche Behandlung, die Spanien einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen und in einer vergleichbaren Lage befindlichen Gesellschaft gewähren würde. III. Zu Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 12 Absatz 7 Bei der Anwendung von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 12 Absatz 7 richtet sich die Bedeutung der darin verwendeten Ausdrücke nach der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unter- nehmen verschiedener Mitgliedstaaten und nach der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Im Falle der Schweiz umfasst der Ausdruck «Kapitalgesellschaft»: - die Aktiengesellschaft/société anonyme/società anonima; - die Gesellschaft mit beschränkter Haftung/société à responsabilité limitée/ società a responsabilità limitata; Seite 207 Anhang

Seitenübersicht