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Mallorca - nur emotionale Rendite - 8.17 Optionsrecht

Mallorca - nur emotionale Rendite

bedient. Reicht der Versteigerungserlös nicht zur Befriedigung aller Hypothe- ken aus, werden die restlichen gestrichen. Bei der Bestellung einer Hypothek wird eine Vertragssteuer von 1,0 % fällig. 8.17 Optionsrecht Nach Art. 14 R.H. kann man im Eigentumsregister ein Ankaufsrecht für ein Grundstück begründen und absichern. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man darüber hinaus eine Absicherung für evtl. Beitreibungs- maßnahmen gegen den derzeitigen Eigentümer: ► ► Klare Vereinbarungen der Vertragsparteien in einer Escritura ► ► Festsetzung des Kaufpreises ► ► Bestimmung einer Frist, innerhalb der die Option auszuüben ist, längstens jedoch vier Jahre, bei Mietverträgen mit Optionsrecht auf die Dauer des Mietvertrages ► ► Zahlung der Steuer nach dem ITP. Bezieht sich ausschließlich auf die Höhe des Optionspreises, nicht des vereinbarten Kaufpreises. ► ► Eintragung ins Eigentumsregister ► ► Pfändungen gegen den Optionsgeber, soweit sie nach Eintragung der Option ins Eigentumsregister erfolgen, werden nach Ausübung des Optionsrechtes ohne Gegenleistung ersatzlos gestrichen. ► ► Seit dem 01.01.2008 (Ley 4/2008 – rückwirkend in Kraft getreten) ist die Veräußerung von Optionsverträgen durch Privatpersonen in voller Höhe mit Grunderwerbsteuer (ITP) belastet. Beispiel: Eine Privatperson erwirbt von einem Bauträger für eine im Bau befindliche Immobilie eine Option über einem Wert von 100.000,00 €. Nach sechs Monaten veräußert sie den Optionsvertrag zum Preis von 150.000,00 €. Der Betrag von 150.000,00 € unterliegt neben der Einkommensteuer auch der Grunderwerbsteuer. Wenn der neue Optionsnehmer dann die erworbene Option durch den Kauf der Immobilie ausübt, ist nochmals die Grunderwerbsteuer fällig. Es handelt sich um zwei getrennte Rechtsgeschäfte. Seite 86 read different

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