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Mallorca - nur emotionale Rendite - 9. Rechtlicher Rahmen

Mallorca - nur emotionale Rendite

9. Rechtlicher Rahmen Investitionen in Spanien können auf unterschiedliche Weise erfolgen. Häufig werden sie aus der Schweiz heraus, unter Beibehaltung des schweizerischen Hauptwohnsitzes, getätigt. Es mag aber auch eine Wohnsitzverlegung stattfin- den, sodass Spanien zum Hauptwohnsitz wird. Schließlich kann der schweize- rische Wohnsitz völlig aufgegeben werden. Regelmäßig werden Investitionen strukturiert, d.h. sie erfolgen nicht direkt, sondern über Investitionsvehikel wie z.B. eine Kapitalgesellschaft. Nachfolgend sollen zunächst die Grundzüge des schweizerischen Steuerrechts bei persönlicher Zughörigkeit sowie ausgewählte Bestimmungen des schwei- zerisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens (nachfolgend: DBA-E) aufgezeigt werden. Das DBA-E wurde mit dem Änderungsprotokoll vom 27. Juli 2011 revidiert. Die neuen Bestimmungen sind am 24. August 2013 in Kraft getreten und daher bei planerischen Schritten zu berücksichtigen. Im nach- folgenden Kapitel sollen die wesentlichen Neuerungen dargestellt werden. In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, welches die schweizerischen Steu- erfolgen einiger ausgewählter Investitionsformen in Spanien sind. Schließlich werden in einem dritten Schritt der Wohnsitzwechsel nach Spanien und die Steuersituation behandelt, die sich daraus ergibt, dass Vermögens- werte in der Schweiz verbleiben und Einkünfte aus der Schweiz erzielt werden. 9.1 Neues Doppelbesteuerungsabkommen Die gewichtigste Änderung ist die weitestgehende Aufgabe der Freistellungs- methode, d.h. schweizerische Einkünfte können neu mit wenigen Ausnahmen (auch) in Spanien besteuert werden. Es findet jeweils eine Anrechnung der schweizerischen Steuern statt. Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen einer Immobiliengesellschaft künftig im Belegen- heitsstaat der Immobilie besteuert werden können. Seite 97 Rechtlicher Rahmen

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