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Mallorca - nur emotionale Rendite - 9.1.5 Informationsaustausch

Mallorca - nur emotionale Rendite

Steuerpflichtiger dem Schiedsspruch widersetzt. Die zuständigen Behörden regeln die Verfahrensfragen im gegenseitigen Einverständnis. Die im Rah- men des Verfahrens von den zuständigen Behörden der Schiedskommission übermittelten Informationen unterstehen den Geheimhaltungsregeln von Artikel 25bis Absatz 2 (Informationsaustausch). Die Schiedsbestimmung findet Anwendung auf die Verständigungsverfahren, die nach dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls, d.h. nach dem 24. August 2013 eingeleitet werden. 9.1.5 Informationsaustausch Aufgrund der in der letzten DBA-Revision von 2006 eingeräumten Meistbe- günstigungsklausel verpflichtete sich die Schweiz, Spanien die gleiche Behand- lung zuteil werden zu lassen wie anderen EU-Mitgliedstaaten. Nachdem in verschiedenen DBA mit EU-Mitgliedstaaten der sog. OECD-Standard vereinbart wurde, kam auch Spanien, obwohl das DBA-E diesbezüglich nicht geändert wurde, das Recht auf erweiterten Informationsaustausch zu. Die erneute Abkommensrevision wurde genutzt, um den bereits praktizierten erweiterten Informationsaustausch auch formell in Artikel 26 des revidierten DBA-E festzu- legen. Die neue Amtshilfebestimmung übernimmt weitgehend den Wortlaut von Artikel 26 des OECD Musterabkommens. Die Beschränkung auf „voraussichtlich erhebliche Informationen“ soll „Fishing Expeditions“ verhindern. Absatz 1 hält den Grundsatz des Informationsaustausches fest. Auszutauschen sind jene Informationen, die für die Durchführung des Abkom- mens oder die Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts auf dem Gebiet der Steuern jeglicher Art oder Bezeichnung, also auch z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Mehrwertsteuer etc., voraussichtlich erheb- lich sind. Durch die Beschränkung auf voraussichtlich erhebliche Informationen sollen sogenannte „Fishing Expeditions“ verhindert werden. Nicht erforderlich für die Anwendung dieser Bestimmung ist die Ansässigkeit des Steuerpflich- tigen in der Schweiz oder in Spanien, sofern eine wirtschaftliche Anknüpfung in einem der Vertragsstaaten besteht. Seite 100 read different

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