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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

Beim selbstbewohnten Wohneigentum wird dem Eigentümer ein Eigenmiet- wert als Einkommen aufgerechnet (Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG). Der Eigenmiet- wert entspricht beim Bund und bei den meisten Kantonen dem Marktwert (Verkehrswert). Mangels Vergleichsmiete wird der Eigenmietwert nach objek- tiven Kriterien, regelmäßig als Prozentsatz des Steuerwerts bestimmt. Einkommen aus Nutznießung („Nießbrauch“) wird dem Nutznießer („Nieß- braucher“) zugerechnet (Art. 20 Abs.1 Bst. d und Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG). Um die doppelte Belastung der juristischen Person und deren Anteilsinha- ber zu mildern, besteuern Bund und Kantone die Dividenden nur zum Teil. Voraussetzung der Teilbesteuerung ist eine Mindestbeteiligungshöhe von mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital der Kapitalgesellschaft. Die Teilbesteuerung erfolgt entweder durch Herabsetzung des angewandten Steu- ersatzes oder durch Reduktion der Bemessungsgrundlage. Dabei werden der Besteuerung sehr unterschiedliche Steuersätze zugrunde gelegt. Das Spektrum der Steuersätze reicht von 20 % (Kanton Glarus) bis 70 % (Kanton Waadt) des auf das gesamte Einkommen angewandten Steuersatzes. Beim Bund werden Dividenden aus solchen Beteiligungen zu 60 % besteuert. Sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen ist unerheblich, ob es sich um eine Beteiligung an einer inländischen oder ausländischen Gesellschaft handelt. Kantone und Gemeinde können den Steuertarif frei festlegen, woraus erhebliche Unterschiede resultieren. Gehört die Beteiligung zum Geschäftsvermögen und besteht ebenfalls eine Min- destbeteiligung von 10 %, so werden beim Bund 50 % der Dividende besteuert. Auch bei den Kantonen kommen zum Teil tiefere Steu- ersätze zur Anwendung. Die Kantone und Gemeinden können den Steuertarif bzw. die Steuerfüsse frei festlegen. Es gibt daher erhebliche Unterschiede bei der Steuerbelastung. So beträgt z. B. die Steuerbelastung (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) einer ledigen Person mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 100 000 Fr. in der Gemeinde Val-de-Travers (Kanton Neuenburg) 19.55 %, in Wollerau Seite 104 read different einer ledigen Person mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 100000 Fr.

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