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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

► ► als Mitglieder der Verwaltung oder Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz Tantiemen, Sitzungsgelder, festgelegte Entschädigungen oder ähnliche Vergütungen beziehen; ► ► Gläubiger oder Nutznießer von Forderungen sind, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind; ► ► Pensionen, Ruhegehälter oder andere Leistungen erhalten, die aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz in der Schweiz entrichtet werden; ► ► Leistungen aus schweizerischen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Säule 2) oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) erhalten; ► ► für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Transport auf der Straße Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz erhalten (Art. 4 und 5 DBG). Für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz ergibt sich eine beschränkte Steuerpflicht ferner aus dem Steuerabzug auf inländische Kapitalerträge und sonstige Einkünfte. Zu diesem Zwecke erhebt der Bund eine Verrechnungsteuer auf den Ertrag aus beweglichem Kapitalver- mögen, d. h. auf Zinsen, Renten, Gewinnanteile und sonstige Erträge: ► ► der von einem Inländer ausgegebenen Obligationen, Serienschuldbriefe, Seriengülten und Schuldbuchguthaben; ► ► der von einem Inländer ausgegebenen Aktien, Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteile und Genussscheine; ► ► der von einem In- oder Ausländer in Verbindung mit einem Inländer ausgegebenen Anteile an einer kollektiven Kapitalanlage gemäß Kollektivanlagegesetz (KAG); Seite 115 Rechtlicher Rahmen

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