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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

sie jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März alle Vermögenswerte deklarieren müssen, die sie im Vorjahr im Ausland besessen haben. Diese Erklärung ist rein informativen Charakters und funktioniert unabhängig von der Vermögensteuer, denn die Mindestsummen, die eine Deklarations- pflicht bedingen, sind klar unterhalb der Freibeträge für die nun auch auf den Balearen reaktivierte Vermögensteuer angesiedelt (siehe Unterkapitel 10.2 „Vermögensteuer“). Das Gesetz droht mit empfindlichen Geldstrafen für Nichtabgabe oder falschen Angaben. Die Absicht des Gesetzgebers liegt klar auf der Hand: Anhand der nun einzurei- chenden detaillierten Anga- ben werden die Steuerbehör- den nachprüfen können, ob der Betreffende seinen Pflichten bezüglich der Vermögens- und Einkommenssteuer nachkommt. Es handelt sich um einen energischen Schritt, die Spanier zu einer erhöhten Steuerehrlichkeit zu zwin- gen. Damit reagiert die Regierung Rajoy zweifelsohne auch auf den Druck jener europäischen Regierungen, deren Steuereinnahmen aktuell angefordert werden, um in den EU-Problemstaaten das Schlimmste zu verhindern. Damit diese Erklärungen möglichst wahrheitsgetreu ausfallen, droht das neue Gesetz mit empfindlichen Strafen bei Nichtabgabe der Erklärung oder falschen Angaben. Drei Kategorien von Vermögenswerten Erklärt werden müssen drei Kategorien von Vermögenswerten, und zwar jeweils nur, sobald die Summe aller Werte zusammengerechnet in einer Kate- gorie die Grenze von 50.000 Euro überschreitet. Tritt dies ein, ist die Erklärung dann auch nur für die betroffene Kategorie notwendig. Die Erklärungspflicht betrifft nicht nur Inhaber, sondern auch Bevollmächtigte, Nutznießer und anderweitig Berechtigte. Seite 132 read different

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