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Mallorca - nur emotionale Rendite - 9.2 Hauptwohnsitz Schweiz – unbeschränkte Steuerpflicht

Mallorca - nur emotionale Rendite

verweigern Die Bestimmung setzt jedoch voraus, dass die ersuchten Informa- tionen tatsächlich bestehen. Im Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen wird im Einzelnen festgelegt, wie das Verfahren bei der Amtshilfe ausgestaltet ist. Wichtig sind die Bestimmung über den Rechtsschutz des Betroffenen und seine Möglichkeit, sich gegen die Amtshilfe zur Wehr zu setzen. Nach heutigem Stand können Informationen nur dann an den ersuchenden Staat weiterge- leitet werden, wenn der Betroffene damit einverstanden ist oder wenn die Schlussverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Informationserteilung bildet, in Rechtskraft erwachsen ist. 9.2 Hauptwohnsitz Schweiz – unbeschränkte Steuerpflicht 9.2.1 Voraussetzungen Eine Person ist in der Schweiz aufgrund persönlicher Zugehörigkeit unbe- schränkt steuerpflichtig, wenn sie hier ► ► ihren Wohnsitz hat, ► ► während mindestens 30 Tagen verweilt und eine Erwerbstätigkeit ausübt, oder ► ► während mindestens 90 Tagen verweilt und keine Erwerbstätigkeit ausübt (Art. 3 Abs. 3 DBG). 9.2.2 Umfang Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst das Inland- und Auslandvermögen sowie die Einkünfte hieraus. Sie wird jedoch insoweit modifiziert, als im Aus- land belegene Betriebe, Betriebsstätten und Grundstücke von der Besteuerung ausgenommen sind (Art. 6 Abs. 1 DBG). Diese Befreiung ist mit dem sog. Pro- gressionsvorbehalt verbunden, d. h. der steuerpflichtige Teil des Einkommens Seite 102 read different

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