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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

innerstaatlichen spanischen Recht zu wählen, wenn diese für ihn günstiger ist als die DBA-Regelung (Abs. III bis (neu) des Protokolls, eingefügt durch Art. 11 des Änderungsprotokolls). Nach der neuen Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kommt die Befreiungsmethode im Ergebnis praktisch nicht mehr zum Tragen. Sie gilt nur noch für die folgenden Vermögenswerte und Einkünfte: Seeschiffe oder Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr und Gewinne hieraus sowie öffentlich-rechtliche Ruhegehälter, die an Schweizer Bürger gezahlt werden. Schweizerische Liegenschaften Schweizerische Grundstücke unterliegen auch bei Wegzug nach Spanien in der Schweiz der Besteuerung. Nach dem bisherigen DBA-E befreite Spanien diese Einkünfte und auch die Veräußerungsgewinne. Nach dem neuen DBA-E kann Spanien Einkünfte und Veräußerungsgewinne ebenfalls besteuern, muss aber die schweizerische Steuer anrechnen. Neben dem Verkauf oder der schenkungsweisen Übertragung, zum Beispiel an die Nachkommen, ist die einzige Möglichkeit, die beschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person in der Schweiz zu beenden, die Gründung einer Immo- biliengesellschaft. Wird die entsprechende Liegenschaft in eine AG oder eine GmbH transferiert, ist anschließend nur noch die Gesellschaft steuerpflichtig, nicht aber deren Anteilseigner. Allerdings muss ein solcher Transfer sehr gut überlegt und auf die möglichen Steuerfolgen untersucht werden. Dazu gehört insbesondere der Umstand, dass nach dem neuen DBA-E die Veräußerung der Anteile an einer Immobili- engesellschaft im Belegenheitsstaat besteuert werden kann. Dividenden und Zinsen Auf Dividenden und Zinsen schweizerischer Schuldner wird zunächst die Verrechnungssteuer einbehalten. Auf Antrag hin (Formular 90) wird Perso- nen mit Wohnsitz in Spanien die Verrechnungssteuer in der Höhe von 20 % Seite 117 Rechtlicher Rahmen

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